Ik heb zojuist even de eerste 2 pagina's overgetikt.
De rest is bijlage. ( Hinweise, Bescheinigung über Verdienstausfall, Antrag auf Entschädigung, Zeugenkontaktstelle)
Hier onderstaande de 2 pagina's.
In Sachen
Achmea Holding N.V. ./. HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. u.a.
Wg. Schadensersatz
Sehr geehrte Frau B,
Im oben bezeichnuten Verfahren wurde Termin bestimmt auf:
Donnerstag, 21.10.2010, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 60, EG, Justizestrasse 2, 4, 6.
Zu diesum Termin werden Sie als Zeugen geladen.
Sie sollen zu folgendem Beweisthema vernommen werden: Verkehrsunfallgeschehen am 15.08.2006 gegen 15:45 Uhr auf der A 602 Koblenz Richtung Trier bei KM 7,7 in Höhe der Ausfahrt Trier-Ehrang.
Bringen Sie bitte etwa vorhandene schriftliche Unterlagen zum Beweisthema mit.
Als Zeuge erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht. Mit Ihrer Aussage tragen Sie unter Umständen in erheblichem Masse zur Entscheidung des Gerichts bei, auch wenn Sie meinen, nichts Wesentliches aussagen zu können. Ihre Vernehmung um oben genannten Termin ist zur Wahrheitsfindung erforderlich, auch wenn Sie in dieser Sache bereits einmal ausgesagt haben.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall und Ersatz von Auslagen; für Reisekosten kann Ihnen unter umständen ein Vorschuss gewährt werden.
S oerhalten Sie nach dem Termin Ihre Zeugenentschädigung.
Die Auszahlung der Zeugenentschädigung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Sie werden deshalb gebeten, den beiliegenden Antrag auf Überweisung von Entschädigung ausgefüllt mitzubringen und nach dem Termin auf Zimmer Nr. 53 abzugeben.
Geben Sie bitte dem Gericht sofort Nachricht, wenn Sie beabsichtigen, die Fahrt zum Termin von einem anderen als dem in Ihrer obigen Anschrift genannten Ort anzutreten, da Ihnen sonst Nachteile bei der Festsetzung Ihrer Entschädigung entstehen können. Bitte teilen Sie auch jede Änderung Ihrer Anschrift sofort mit, damit Sie für das Gericht jederzeit erreichbar bleiben.
Wenn Sie ohne gen:ugende und rechtzeitige Entschuldigung im Termin nicht erscheinen, müssen Ihnen die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden.
Zugleich kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000 € und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Wochen festgesetzt werden. Im fall wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt. Auch kann Ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden.
Bitte bringen Sie zu diesum Termin folgende Unterlagen mit:
Diese Ladung
Mit freundlichen Grüssen
Auf Anordnung
Schmidt, Justizbeschäftigte
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig